Zum Jahreswechsel 2021/2022 stellen wir Ihnen hier Änderungen, die sich nach Redaktionsschluss ergeben, in einer Übersicht zur Verfügung, um Sie während der Seminarphase zu begleiten. So sind Sie immer auf dem neuesten Stand.
Am 11. Dezember 2021 ist das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Bezüglich des Kurzarbeitergeldes wurden damit die gestaffelte Leistungserhöhung sowie die Hinzuverdienstregelung bis zum 31. März 2022 verlängert.
Am 6. Dezember 2021 ist die Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit (Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung – KugverlV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit soll sichergestellt werden, dass auch im ersten Quartal 2022 Beschäftigungsverhältnisse stabilisiert sowie Arbeitslosigkeit und ggf. Insolvenzen vermieden werden.
Früher als ursprünglich in Aussicht gestellt hat das Bundesfinanzministerium bereits unter dem Datum 16. November 2021 ein BMF-Schreiben herausgegeben und zu Fragen der Mitarbeiterkapitalbeteiligung nach dem Inkrafttreten des Fondsstandortgesetzes Stellung genommen.
Einige der Corona-Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld sind bis zum Jahresende 2021 verlängert worden.