Am 11. Dezember 2021 ist das "Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Bezüglich des Kurzarbeitergeldes wurden damit die gestaffelte Leistungserhöhung sowie die Hinzuverdienstregelung bis zum 31. März 2022 verlängert.
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